Die Grünen Weilerswist - eine Identitätskrise

Von den Grünen Weilerswist wird moniert, dass die Position eines Delegierten im Erftverband, welcher durch den Weilerswister Rat entsendet wird, nicht mit einer Frau besetzt wurde, obwohl die Delegiertenversammlung des Erftverbands unter die wesentlichen Gremien im Sinne des Landesgleichstellungsgesetzes NRW fällt. Dieses fordert für wesentliche Gremien einen Frauenanteil von 40 %, wobei nur aus zwingenden Gründen Ausnahmen zulässig sind.

Statt sich vor der Abstimmung in Vorgespräche zu begeben und die erforderliche Mehrheit für eine kompetente Person zu beschaffen, wird sich im Nachhinein darüber beschwert, dass keine Frau die Position bekommen hat. In der „Von Zopf bis Fuß Grün“ Kolumne wurde weiter von Frau Kemp ausgeführt, dass man sich persönlich gar nicht mit der inhaltlichen Kompetenz des letztlich Gewählten, Herrn Pfahl, beschäftigt hat, man Frau Dechamps zwar nicht als Quotenfrau sieht und ihr allgemein strukturelles Arbeiten nachsagt, sie aber gerne im Zuge der Quotenregelung in die Position gebracht hätte. Integrität in der Argumentation sieht anders aus.

Wie die unabhängigen Räte mit ihren jeweiligen demokratischen und geheimen Wahlen eine gemeinsame Quote des Erftverbands erfüllen sollen ist schon paradox genug und führt das Vorhaben ad absurdum. Hier könnte der Text eigentlich aufhören, aber es folgen noch einige Ausführungen zu den rechtlichen Hintergründen, zur ideologischen Haltung der Grünen Partei allgemein und Weilerswist, zu Landesverfassungsentscheidungen und Identitätspolitik allgemein.

Der Text der Grünen beginnt wie folgt:
„Grundgesetz, Artikel 3, Absatz 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

und endet mit dem Fazit:
„Bis im Weilerswister Rat die Gleichstellung angekommen ist, wird hier vorher noch mal über eine Hexenverbrennung nachgedacht…
Damit es anders kommt, werden wir GRÜNEN uns weiterhin für Gleichstellung stark machen und uns dafür einsetzen, dass für jede vom Rat zu wählende Position auch eine kompetente Frau zur Wahl stehen wird. Wir freuen uns, wenn auch die CDU, SPD und FDP dies zukünftig beachten.“

Im Grundgesetz wird also die Gleichberechtigung gefordert. Das heisst für jeden Menschen in Deutschland müssen die gleichen rechtlichen Standards gelten. Man könnte auch sagen: Für jeden Menschen in Deutschland sollten die gleichen Chancen, aber auch die gleichen Pflichten gelten.
Bei einer Gleichstellung handelt es sich aber nicht um Chancen- und Pflichtengleichheit, sondern um eine Gleichheit der Ergebnisse und in diesem Fall auf Basis einer kollektiven Identität; dem Geschlecht.

Ob dies im Sinne der Verfasser des Grundgesetzes gewesen ist, kann man nur mutmaßen. Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts Brandenburg (4 Richterinnen und 5 Richter), zeigten aber im Zuge des Paritätsgesetzes des Landes, hervorgebracht durch die Rot-rot-grüne Koalition, keine Haltbarkeit dieser Regelung auf der Landesebene, da die Wahlfreiheit hierdurch eingeschränkt wird und die Richter befürchteten, dass auch Einfluss auf die programmatischen Inhalte genommen wird, auch wenn ganz grundsätzlich keine Repräsentation durch das eigene Geschlecht erforderlich sein muss. Auch in Thüringen hat eine Verfassungsentscheidung das Gesetz zur paritätischen Besetzung der Parteilisten gekippt.
Die Landesverfassung der Länder Thüringen, Brandenburg und für unseren Fall NRW gehen hier sogar über die Regelung des GG Art. 3 Abs 2 hinaus und sehen eine Gleichstellung vor, die allerdings mit Ausnahmen versehen ist. In diesem Fall sieht das LGG §12 Abs. 5 eine Ausnahme in der Besetzung eines Gremiums im Fall einer Wahl vor.

Die grüne Partei hat sich mit dem Frauenstatut ein eigenes Regulationsinstrument zur Schaffung der Gleichstellung gegeben. Kritiker werfen diesem Konzept vor, dass es die Diskriminierung umdreht (vgl. §1 Frauenstatut „Wahllisten sind grundsätzlich alternierend mit Frauen und Männern zu besetzen, wobei den Frauen die ungeraden Plätze zur Verfügung stehen (Mindestparität). Frauen können auch auf den geraden Plätzen kandidieren. Reine Frauenlisten sind möglich.“). Zudem beachtet das Statut keine Direktmandate bei demokratischen Wahlen und sieht keine Vorkehrungen für Überhang- und Ausgleichsmandate vor. Eine von den Grünen angestrebte Gleichstellung kann so mitnichten erreicht werden.

Ganz allgemein stellt sich auch die Frage ob und für welche marginalisierte Bevölkerungsgruppe in dieser Logik weitere Quoten gefordert werden könnten.

Grundsätzlich sind wir an kompetenten Ratsmitgliedern und Gremienbesetzungen interessiert und stellen aktuell zu 50% weibliche Ratsmitglieder. Dies ist kein Zufall, sondern hängt damit zusammen, dass sich mit Daniela Osbahr eine kompetente Frau in die Parteiarbeit eingebracht hat und alles für eine Ratsposition mitbringt. Wir sind sehr froh, wissen sie als Mitglied unserer Partei und der neuen Fraktion zu schätzen und reduzieren sie nicht auf ihr Geschlecht. Wichtig sind aus unserer Sicht das Engagement und die Werte einer Person und nicht die kollektive Identität.

Ganz allgemein stellt sich auch die Frage ob und für welche marginalisierte Bevölkerungsgruppe in dieser Logik weitere Quoten gefordert werden könnten.

Grundsätzlich sind wir an kompetenten Ratsmitgliedern und Gremienbesetzungen interessiert und stellen aktuell zu 50% weibliche Ratsmitglieder. Dies ist kein Zufall, sondern hängt damit zusammen, dass sich mit Daniela Osbahr eine kompetente Frau in die Parteiarbeit eingebracht hat und alles für eine Ratsposition mitbringt. Wir sind sehr froh, wissen sie als Mitglied unserer Partei und der neuen Fraktion zu schätzen und reduzieren sie nicht auf ihr Geschlecht. Wichtig sind aus unserer Sicht das Engagement und die Werte einer Person und nicht die kollektive Identität.